Beitragsordnung

Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge (Stand Juni 2016)

§ 1

Verantwortliche und ordentliche Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von € 42,-. Der Beitrag ist zum 1. Januar fällig und für das gesamte Vereinsjahr im voraus zu entrichten. Neumitglieder entrichten den Jahresbeitrag anteilmäßig vom Eintrittsmonat bis zum Ende des Vereinsjahres (€ 3,50- je Monat) ebenfalls im voraus.

§ 2
Fördernde Mitglieder zahlen einen Monatsbeitrag von beliebiger Höhe, mindestens jedoch € 6,–, der für den Rest des Vereinsjahres im Voraus zu entrichten ist.

§ 3
Ehrenmitglieder bezahlen keinen Mitgliedsbeitrag.

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