Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge (Stand Juni 2016)
§1
Verantwortliche und ordentliche Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von € 42,-.
Der Beitrag ist zum 1. Januar fällig und für das gesamte Vereinsjahr im voraus zu entrichten. Neumitglieder entrichten den Jahresbeitrag anteilmäßig vom Eintrittsmonat bis zum Ende des Vereinsjahres (€ 3,50- je Monat) ebenfalls im voraus.
§2
Fördernde Mitglieder zahlen einen Monatsbeitrag von beliebiger Höhe, mindestens jedoch € 6,-, der für den Rest des Vereinsjahres im Voraus zu entrichten ist.
§3
Ehrenmitglieder bezahlen keinen Mitgliedsbeitrag.
